Mit dem kommenden Inhaltspatch 10.1 – Glut von Neltharion geht Blizzard weitere Schritte in die Richtung, die Fraktionsgrenzen für die Spielerinnen und Spieler zu lockern. Nun wagen sich die Entwickler erstmalig an Fraktionsübergreifende Gilden. So gut das Ganze auch klingen mag, es bringt noch einige Einschränkungen und Hürden mit sich.
In einem offiziellen Beitrag hat Blizzard jetzt versucht, hierbei etwas Klarheit zu schaffen – aber leider fehlten der Community diesbezüglich noch einige Fragen. Daher haben wir uns auf den PTR begeben und haben dort ein wenig getestet. Achtung hierbei: Es kann immer noch zu Abweichungen zwischen PTR und dem Live – Server später kommen.
Was ist Fraktionsübergreifend möglich?
- Gildensatzung unterschreiben sowie Mitglieder einladen
- Gildenchat zwischen Horde- und Allianzspielern möglich
- Gildenbank sowie Reparaturen für beide Fraktionen einsehbar und nutzbar.
- Freigeschaltete Gildenboni sind für beide Fraktionen nutzbar und erwerbbar (Fraktionsspezifische Gildenbelohnungen beim Händler richten sich nach dem jeweiligen Charakter).
- Bestreiten von instanzierten Inhalten wie Schlachtzügen oder Dungeons (ohne Anwendung des automatischen Browsers wie Dungeonbrowser und Schlachtzugsbrowser).
- Fraglich: Nach PTR Stand könnt Ihr andere Spieler der anderen Fraktion auch in die Gilde einladen, OHNE diese Spieler entweder in einer Community oder als Battel.net Freund zu haben. Dies hat Blizzard zwar beschrieben, konnte auf dem PTR jedoch nicht nachgestellt werden. Ob es sich hierbei um ein Bug handelt oder doch so auf die Live – Server kommt, bleibt abzuwarten.
Weiterhin NICHT Fraktionsübergreifend möglich:
- Nutzen der Dungeonbrowser, Schlachtzugsbrowser sowie PvP – Warteschlangenbrowser
- Aktivitäten in der offenen Welt.
- Viele Einschränkungen bei Fraktionsspezifischen Gildenerfolgen
Wir können also zusammengefasst sagen, dass die Fraktionsübergreifende Gilden im Grunde eine 1 zu 1 Kopie der Communitys sind, mit wenigen Ausnahmen wie:
- der gemeinsam nutzbaren Gildenbank
- Gildenbelohnungen / Gildenhändler
- Chat zwischen beiden Fraktionen
- Möglichkeit des Einzuges in die Ruhmeshalle für PvE Aktivitäten, da diese nun Fraktionsübergreifend wird.
Jetzt muss sich euer Hordenherz nicht mehr vergeblich nach einem Zuhause bei der großartigen Allianzgilde sehnen, mit der ihr gerade einen zufälligen Schlachtzug bestritten habt. Und ihr müsst auch der Welt keine vergnügte Allianzfassade mehr zeigen, nachdem ihr nach einem erfolgreich abgeschlossenen heroischen Dungeon einigen fantastischen Helden der Horde Lebewohl gesagt habt.
Wir lockern die strikte Fraktionstrennung für Gilden und ermöglichen es Spieler:innen, mit Freunden der gegnerischen Fraktion auf demselben Realm Gilden zu erstellen und ihnen beizutreten, wenn Glut von Neltharion am 3. Mai veröffentlicht wird.
Hier einige Punkte, die ihr zu fraktionsübergreifenden Gilden wissen müsst:
- Die Gildenzugehörigkeit zu Allianz oder Horde hängt von der Fraktion des Gildenmeisters ab. Gildenerfolge und Gildenhändler spiegeln weiterhin die Hauptfraktion der Gilde wider.
- Gildenmitglieder der gegnerischen Fraktion können von freigeschalteten geteilten Boni profitieren, aber nicht zum Abschluss von bestimmten Erfolgen beitragen. Ein Beispiel: Allianzmitglieder einer Gilde der Horde können keine Fortschritte für den Gildenerfolg „Schlächter der Allianz“ beisteuern.
- Gildenreparaturen und soziale Features wie der geteilte Chat stehen auch Gildenmitgliedern der gegnerischen Fraktion zur Verfügung.
- Spieler:innen müssen Battle.net-Freunde oder Mitglieder der gleichen Battle.net-Community sein, um Charaktere der gegnerischen Fraktion auf demselben Realm in eine Gilde einzuladen oder eine solche Einladung zu erhalten.
Gildenmitglieder unterschiedlicher Fraktionen können nur innerhalb von Instanzen zusammen spielen; in der offenen Welt sind sie einander weiterhin unfreundlich (oder im Kriegsmodus feindselig) gesinnt.
Wir freuen uns darauf, dass ihr eure Abenteuer auf den Dracheninseln fortsetzt, wenn Glut von Neltharion am 3. Mai veröffentlicht wird.
Von folgenden Quellen beziehen sich die Informationen in diesem Beitrag: